FFP2 im Betrieb: Was die neue AMR 14.2 bei der Vorsorge ändert
Für FFP-Masken ist keine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge mehr vorgeschrieben. Tragezeiten, Pausen und Unterweisung gelten weiter. Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.

Wer FFP2-Masken im Betrieb einsetzt, ob in Klinik, Pflege, Labor oder Werkstatt, muss seit diesem Sommer eine Pflicht weniger erfüllen. Der Grund ist die neu gefasste Arbeitsmedizinische Regel AMR 14.2. Hier lesen Sie, was sich geändert hat und was weiter gilt.
Was die neue AMR 14.2 ändert
Die AMR 14.2 teilt Atemschutzgeräte in Gruppen ein. Davon hängt ab, ob Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder sogar verlangen müssen. Bisher zählten FFP-Masken zur Gruppe 1, und Beschäftigten, die sie trugen, war eine Vorsorge anzubieten.
Die Neufassung vom 22. Juni 2026 ordnet partikelfiltrierende Halbmasken der Klassen FFP1, FFP2 und FFP3 keiner Gruppe mehr zu. Für Atemschutz mit einem Einatemwiderstand bis 5 mbar ist danach keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge mehr erforderlich. Herstellerangaben sind dabei zu beachten.
- Bisher
- Gruppe 1, Angebotsvorsorge
- Seit 2026
- keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge
- Bleibt
- Wunschvorsorge
- Bekannt gemacht
- GMBl. vom 28. Juli 2026
Wunschvorsorge bleibt
Ganz entfallen ist die Vorsorge nicht. Lässt sich eine Gesundheitsgefährdung trotzdem nicht ausschließen, muss der Arbeitgeber eine Wunschvorsorge ermöglichen. Darüber muss er die Beschäftigten auch informieren, etwa in der Unterweisung.
Tragezeiten gelten weiter
An den Tragezeiten ändert die neue AMR nichts. Die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ nennt für FFP-Masken ohne Ausatemventil diese Richtwerte:
- Am Stück
- 75 Minuten
- Danach Erholung
- 30 Minuten
- Pro Schicht
- höchstens 360 Minuten
- Voll ausgeschöpft
- höchstens 2 Tage in Folge, 4 Tage pro Woche
Masken mit Ausatemventil dürfen 150 Minuten am Stück getragen werden, höchstens 420 Minuten pro Schicht. Sie geben die ausgeatmete Luft allerdings ungefiltert ab. Die PREMIUM FFP2 YOU-M4 hat kein Ventil, für sie gelten die Werte oben.
Die Zahlen sind Richtwerte. Bei schwerer körperlicher Arbeit, ungünstigem Raumklima oder zusätzlicher Schutzkleidung sieht die Regel kürzere Zeiten vor. Die Erholungsphase ist in jedem Fall einzuhalten, schwere Arbeit sollte in dieser Zeit nicht anfallen. Die genauen Zeiten legt der Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung fest, am besten zusammen mit dem Betriebsarzt.
Was in die Gefährdungsbeurteilung gehört
- Bei welchen Tätigkeiten FFP2 nötig ist und wer sie trägt
- Tragezeiten und Pausen passend zu Arbeitsschwere und Raumklima
- Unterweisung: Maske richtig anlegen, Dichtsitz prüfen, nach der Schicht entsorgen
- Hinweis auf die Wunschvorsorge
- Genug Masken im Lager, damit jede Schicht mit frischen Masken beginnt
Maske anlegen und Dichtsitz prüfen in sechs Schritten
Für Betriebe und Einrichtungen
Eine FFP2-Maske mit dem Zusatz NR ist für höchstens eine Schicht gedacht. Wir versenden meist am Bestelltag, ab 100 € innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Je größer die Packung, desto günstiger das Stück. Für Paletten und feste Liefertermine erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Quellen: AMR 14.2 „Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen“, Fassung vom 22.06.2026 (GMBl. Nr. 20 vom 28.07.2026, S. 458); DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Tabelle 21. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

